Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene - Initiativen für Unternehmen

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Die Vergabe von Wirtschaftsförderungen erfolgt durch die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie (WST3).

Die Antragstellung erfolgt durch die bereitgestellten Formulare bzw. Online über das Wirtschaftsförderungsportal. Programmspezifische Unterlagen sind zu ergänzen. 

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Projektes. In Fördercalls können gesonderte Fristen definiert werden.

keine

NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz (LGBl. 7300)

Die Prüfung erfolgt durch die zuständigen Referentinnen und Referenten der Abteilung, die Beschlussfassung durch das zuständige Regierungsmitglied. Die Förderzusage erfolgt durch einen privatrechtlichen Fördervertrag. Vor Auszahlung wird die Rechnungskontrolle durch die zuständigen Referentinnen und Referenten
durchgeführt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Tourismus- und Freizeitbetriebe.

ID-Austria oder Handschriftliche Unterschrift

Die Wirtschaftsförderung erfolgt in der Privatrechtsverwaltung, zuständig sind die ordentlichen Gerichte.



Mit folgendem Link können Sie der Europäischen Kommission Binnenmarkthindernisse melden.



Letzte Änderung dieser Seite: 21.5.2024
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